Die Kanzlei richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in der Toskana (insbesondere Pisa, Lucca, Livorno, Viareggio) die Handelsbeziehungen zu Unternehmen anderer Länder der Europäischen Union pflegen, sowie an deutsche Unternehmen mit rechtlichen Interessen in Italien. Die Mandanten der Kanzlei werden sowohl außergerichtlich unterstützt als auch vor Gericht vertreten. Die Schwerpunkt der Beratung der Unternehmen liegt im Bereich des deutsch-italienischen Handelsrechts und des Europarechts.
Die Kanzlei bietet u.a. Beratung und Beistand bei der Formulierung von Verträgen (mit der Option des zweisprachigen Vertrages), der Krediteintreibung und der Zwangsvollstreckung (auch von Titeln, die in einem anderem europäischen Land erlassen wurden), sowie bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten (Italien- Deutschland).
Die Rechtsanwältin Frau Goller bietet, neben der fachlichen Qualifikation, die Kenntnis sowohl der deutschen als auch der italienischen Mentalität. Die kann zum Erfolg der Vertragsverhandlungen beitragen.